Ein respektvoller Umgang ist uns wichtig!

Fotos gern auf Nachfrage!

 

Ungefragt Fotos von uns und von unserem Stand zu machen, ist ein Eingriff in unsere personenbezogenen Daten und stellt damit einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 4 Abs. 1 und 2 dar.
Zudem bedarf ein Verbreiten oder das Zugänglich-Machen des Fotos für andere Personen (Zugänglich-Machen beginnt übrigens beim Zeigen!)  nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) einer Einwilligung der abgebildeten Personen. Das Foto zu machen ist bereits eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und ist in Deutschland gemäß § 201a Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.